- 1207 - 1265. Mai 15. Breslau. id. Maji. Thomas, Bischof von Breslau, urkundet, dass Joh., Pfarrer vom heil. Kreue zu Turow (Thauer bei Breslau), ein an die Kirche anstossendes Stück Landes, mit Ausschluss von 3 Hufen, die er für sich zurückbehalten, dem Boguslaus zur Aussetzung nach deutschem Rechte in kleinen Hufen und zwar binnen Jahresfrist verliehen hat. Den Zehnten entrichten die Einwohner auf dem Felde von allem Gesäten, und als Zins von der Hufe 4 Skot guten Geldes, ausser den 2 zins- und zehntfreien Schulzenhufen des Boguslaus. Der Letztere hat ausserdem den 3ten Pfennig vom Gerichte, und freie Gärten, doch soll die dortige Schenke der Kirche verbleiben. Der Bischof verspricht den Ansiedlern 3 Jahre hindurch keine Kollekten zu erheben, auch soll der nächste Zinstermin zu Martini ausfallen und vom Messgetreide sind sie für Johannes Lebzeiten frei. Z.: Bogusl. Propst von Breslau, Thomas Archid. von Oppeln, Leonard Prokur., Demetr., mag. Andr. medicus, Breslauer Domherren und die bischöflichen Kapellane. Die einfache Abschrift des XVI. Jahrhunderts aus A. min. fol. 26. P.-A. F. Breslau 11a. f. 13 ist, wenngleich nicht immer korrekt, doch ungleich besser als die 1708 von einem kaiserlichen Notar beglaubigte im P.-A. D. 44a. f. 22. An beiden Orten ist die Urkunde ins Jahr 1260 gesetzt und das quinto auf idus bezogen, doch ist dagegen das Vorkommen des Archid. Thomas entscheidend, an dessen Stelle 1260 noch Steph. fungirte. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |